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MARGITA M.MEYER:
PARKPFLEGEWERKE FÜR GARTENDENKMALE
- LEITLINIEN -
Einleitung
Historische Gärten, Parks und Anlagen wie Promenaden, Stadtplätze und Friedhöfe bedürfen stetiger Pflege und Unterhaltung - neben der Instandhaltung baulicher Elemente, von Bildwerken und anderen Ausstattungselementen also vor allem gärtnerischer Betreuung.
Das historisch überlieferte Grün ist Teil des erhaltenswerten Kulturgutes. Sein Schutz und Erhalt liegen damit im öffentlichen Interesse. Dieses Interesse kann nur durch eine theoriegeleitete und geschichtsbewußte Denkmalanalyse und -bewertung begründet werden.
Die wirtschaftlichen Verwertungsinteressen und aktuellen Nutzungsansprüche verschiedener Gruppen an historische Park- und Gartenanlagen müssen sich diesem allgemeinen Interesse unterordnen.
Die folgenden Leitlinien zeigen auf, wie Staat, Kommunen und öffentliche Stiftungen dafür sorgen können, daß die in ihrem Besitz befindlichen historischen Gärten vorbildliche Pflege, Unterhaltung und nötigenfalls Restaurierungen erfahren. Doch auch private Besitzer von Gartendenkmalen sollen in ihrem Bemühen, den besonderen Qualitäten ihres Gartens gerecht zu werden, Anregungen und Unterstützung finden. Die Leitlinien können auch ihnen helfen, ein zielgerichtetes Programm für die denkmalgerechte Pflege ihres Besitzes zu entwickeln.
1. Zielsetzung und Zweck eines Parkpflegewerks
Ein Parkpflegewerk ist ein Instrument zur Analyse, zur Dokumentation, zur denkmalgerechten Pflege, zur Erhaltung und Restaurierung historischer Gärten, Parks, Plätze und Grünanlagen. Es umfaßt jeweils ein mit allen Beteiligten verabredetes Programm für die Pflege, Unterhaltung und Umgestaltung im Hinblick auf den Denkmalwert der Anlage. Weil es Fehlentwicklungen und Verlusten vorbeugen kann, sollte es auch dann aufgestellt werden, wenn keine aktuellen Eingriffe in die historische Substanz anstehen und deren Fortbestand nicht akut gefährdet ist.
Parkpflegewerke für die verschiedenen Gartendenkmalgruppen unterscheiden sich in Umfang, Aufwand und in ihren Untersuchungsschwerpunkten erheblich voneinander.
Gartendenkmalpflegerische Parkpflegewerke stellen Fachgutachten dar, deren Zielsetzungen nur dann auch praktisch umsetzbar werden, wenn die gesellschaftliche Bedeutung, die soziale Dimension und die oft unterschiedlichen Nutzungsansprüche dargestellt werden und eine differenzierte Erörterung des Denkmalwertes der Anlage erfolgt. Nur auf dieser Grundlage läßt sich entscheiden, ob, wo und wie Instandsetzungen, Restaurierungen bis hin zu Neugestaltungen möglich sind.
Die Umsetzbarkeit von Parkpflegewerken wird um so größer, je intensiver sich alle Betroffenen bereits vor Auftragsvergabe und während der Aufstellung zusammentun, diskutieren, gemeinsame Ziele formulieren und sich gegebenenfalls auf Lösungsstrategien für vorhandenen Konflikte einigen.
Aus Art und Umfang der nach Maßgabe der Parkpflegewerke gebotenen Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich personalwirtschaftliche und haushaltsmäßige Konsequenzen. Da Gartendenkmale ohne öffentliche Förderung meist nicht denkmalgerecht genutzt und unterhalten werden können, helfen Parkpflegewerke dabei, die vorhandenen Ressourcen effektiver auszuschöpfen, ermöglichen oft erst die Einwerbung von Fremdmitteln für konkrete Restaurierungen und erhöhen - bei Veröffentlichung in Form von Faltblättern, Heften und Vorträgen - das öffentliche Bewußtsein für den Erhalt der jeweiligen Anlage.
2. Rechtlicher Rahmen
Da im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, gibt es unterschiedliche Gartendenkmaldefinitionen, je nachdem welches der sechzehn verschiedenen Landesdenkmalgesetze man zu Rate zieht. Alle Landesgesetze entsprechen jedoch mittlerweile mehr oder weniger den Vorgaben der "Charta von Florenz", die 1981 vom International Council on Monuments and Sites (ICOMOS) verabschiedet wurde. Der Schutz und Erhalt historischer Grünflächen ist demnach in allen Landesdenkmalgesetzen abgesichert. Es fehlt lediglich an qualifizierten Fachkräften in den dafür jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörden. Ohne staatlich angestellte Gartendenkmalpfleger und ohne kontinuierliche fachliche Beratung der Gartenbesitzer durch diese wird der Verlust des nationalen Gartenkulturerbes ungehindert fortschreiten.
Das Instrumentarium der Parkpflegewerke ist rechtlich bisher nur partiell und vage abgesichert. Die Verbindlichkeit beruht bisher nur auf der gemeinsamen Übereinkunft der davon Betroffenen. Von Seiten des Gesetzgebers besteht hier Handlungsbedarf: In den jeweils aktuellen Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der Denkmalgeschutzgesetze könnte das Aufstellen von Parkpflegewerken verbindlicher geregelt und im Hinblick auf teilweise konkurrierende öffentliche Interessen wie Naturschutz, Forst, Wasserbau, Landwirtschaft, Erholung, Verkehrs- und Bauflächen ausgeglichener geregelt werden. In Hessen und in Thüringen wurde diesen Problemen mittlerweile in Form von Erlassen der jeweils betroffenen Ministerien Rechnung getragen.
Ziel dieser neubearbeiteten Leitlinien könnte daher auch sein, daß sie in ministeriellen Erlassen, in Form von gesetzlichen Paragraphen und letztlich damit auch in den Lehrinhalten der Ausbildungsstätten und in der Honorarordnung der Landschaftsarchitekten ihren Eingang finden.
3. Leistungsumfang eines Parkpflegewerks
Ob alle und welche der nun folgenden Leistungsschritte (Pkt. 3.1. -3.6.) für den zu untersuchenden Garten beauftragt bzw. bearbeitet werden müssen, ist jeweils vor Beginn zu diskutieren und zu entscheiden. Der Leistungsumfang ergibt sich z.B. daraus, welche Forschungsergebnisse bereits vorliegen. So kann die Dokumentation der Anlagengeschichte bereits in Seminar-, Diplom-, Magisterarbeiten oder Dissertationen aufgearbeitet sein, so daß im Rahmen des Parkpflegewerks diese Ergebnisse nur zusammenfassend bewertet und ergänzt werden müssen. Gartenarchäologische Grabungen können z.B. bereits vorliegen oder werden im Rahmen des Parkpflegewerks als Desiderate zukünftigen Handelns herausgestellt. Auch Gutachten zu bestimmten Elementen des Gartens, wie z.B. Restaurierungsgutachten zu Gartenfiguren, können bereits erstellt worden sein oder unabhängig vom Hauptgutachten beauftragt werden.
Die besonderen Arbeitsschwerpunkte und spezifischen Fragen ergeben sich aus dem zu untersuchenden Garten. Sie können nur im Rahmen besonderer Leistungen angeboten und abgearbeitet werden. Eine Friedhofsverwaltung ist gleichzeitig ein Wirtschaftsunternehmen, ein privater Garten immer auch der persönliche Lebensraum des jeweiligen Besitzers, den es zu respektieren gilt, und ein Lehr- und Schaugarten oder eine botanische Sammlung stellen teilweise ganz verschiedene Ansprüche an ihre Analyse und Erhaltung.
3.1. Historische Analyse und Dokumentation
3.1.1. Ermittlung der Standorte und des Materials zur Geschichte der Anlage
- Literatursichtung
- Ermittlung der Quellenstandorte und des ungefähren Umfangs der Bestände
- Einsichtnahme in Findbücher
- Zusammenstellung entsprechender Übersichten
In der Regel lassen sich der Zeitaufwand und die Sachkosten für diesen Arbeitsschritt nur dann abschätzen, wenn bereits vor Auftragsvergabe an eine/n qualifizierte/n Landschaftsarchitektin/en diese Arbeit von Studenten und Wissenschaftlern teilweise schon erbracht wurde. Nur bei sehr kleinflächigen Anlagen und bei Gärten, deren Originalquellen nachweislich verloren gegangen sind, läßt sich dieser Arbeitsschritt realistisch kalkulieren.
3.1.2. Dokumentation zur Geschichte des Gartendenkmals
- Herstellen eines schriftlichen Berichts über die derzeitige Quellenlage mit Verzeichnissen aller Plan-, Schrift- und Bildquellen
- Zusammenstellung aller verfügbaren Reproduktionen der für die Anlagengeschichte bedeutenden Pläne und Bildmaterialien.
Die Anlagengeschichte ist von der Entstehung bis in die Gegenwart darzustellen. Bei der Interpretation der Quellen müssen Funktion, Grundidee sowie historische Struktur und Ausstattung wie auch der Realisierungsgrad der Anlage in den verschiedenen Entwicklungsphasen herausgestellt und gewürdigt werden. Von großem denkmalpflegerischem Interesse ist es dabei, nicht nur die Blütezeit, sondern auch die Verfallsgeschichte zu dokumentieren. Letztere ist zwar oft von geringer kunsthistorischer Bedeutung, führt aber meist zu wichtigen Erkenntnissen über soziale und politische Aspekte bei der Nutzung und kann auch frühzeitig auf Probleme mit den natürlichen Gegebenheiten, wie schlechten Boden, nicht standortgerechte Gehölze etc. hinweisen.
3.2. Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse ist in Form von Plänen, Karten und Listen sowie in aktuellen Fotografien mit kommentierenden Texten darzustellen.
3.2.1. Aufstellen eines Vermessungsplans
Lage- und Höhenplan je nach Größe der Anlage und Dichte der erhaltenen Elemente des Objekts im Maßstab 1:200 bis 1:1000. Erfaßt werden unter anderem:
- Wege- und Platzflächen mit Oberflächenmaterialien
- Vegetationsflächen in ihrer Zusammensetzung
- Bäume mit Stamm- und Kronendurchmesser sowie Artangaben
- Baumstümpfe
- Wasserflächen
- Gebäude
- Mauern, Treppen, Einfriedungen
- Leitungen mit Anschlüssen und Schächten
- Ausstattungselemente wie Bänke, Beleuchtungskörper, Findlinge etc.
3.2.2. Kartierung des Bestands
- Erfassung der natürlichen Verhältnisse wie geologische, hydrologische und faunistische Gegebenheiten;
- Angaben zu den vorkommenden Pflanzengesellschaften
- Bewertung unter ökologischen und Naturschutz-Gesichtspunkten insb. im Hinblick auf zwischenzeitlich eingebürgerte Zierpflanzen
- Erstellen eines Baumkatasters in Form von Tabellen und Plänen, mit Darstellung der Baumarten, allgemeiner Zustand, Vitalitäts- und Schädigungsmerkmale, Altersangaben
- Darstellung der baulichen Elemente und sonstiger Artefakte sowie Beurteilung ihres Zustands
Darstellung struktureller Besonderheiten der Anlage, wie Sichtbeziehungen, charakteristische Baumartenverteilungen etc.
3.3. Denkmalbewertung
3.3.1. Schriftliche ausführliche Denkmalbewertung
- Ansprechen der Denkmalsubstanz und Herausstellen der historischen und aktuellen Bedeutung des Objektes
- Ansprechen der verschiedenen Entwicklungsepochen im Hinblick auf ihren Denkmalwert und Herausstellen ihrer Wertigkeit untereinander.
Der gartendenkmalpflegerische Leitzustand stellt in der Regel nicht den Zustand dar, den der Garten zu seiner kunsthistorisch bedeutendsten Phase hatte, sondern wird auf der Grundlage zu formulieren sein, wie das bis heute überlieferte Denkmal als möglichst authentischer Zeuge seiner Geschichte bewahrt werden kann. Dabei bleibt die Ergänzung, Wiederherstellung und Teilrekonstruktion der zentralen Denkmalaussagen Leitziel denkmalpflegerischen Handelns.
Aktuelle Transformationen einzelner, verlorengegangener Teile und Elemente mit modernen Mitteln sind nur dann zulässig, wenn die historische und aktuelle Analyse des Bestands und der Quellen keine Rekonstruktion im wissenschaftlichen Sinne zuläßt und diese modernen Gestaltungen den Denkmalwert unterstreichen oder ihn zumindest nicht beeinträchtigen.
3.3.2. Anfertigen einer anlagengenetischen Karte
Auf der Grundlage der historischen Pläne und Quellen wird in Abgleich mit den aktuellen Bestandskarten eine anlagengenetische Karte im Erhebungsmaßstab angefertigt. Dabei werden in der Regel die verschiedenen denkmalwerten Schichten je nach Umfang der Erkenntnisse in verschieden kolorierten Schichtkarten dargestellt. Diese Karte ist besonders für die praktischen Gärtner vor Ort wichtig, damit sie jederzeit die denkmalwerten Strukturen in den verschiedenen Gartenräumen ablesen können. Die anlagengenetische Karte ist Grundlage des denkmalpflegerischen Leitbildes. Die verschiedenen historischen Schichten beanspruchen in der Regel nicht gleichwertige Denkmalwerte, sondern es bedarf einer gewissenhaften und konkreten Diskussion und Entscheidung am jeweiligen Objekt.
3.4. Nutzungsanalyse
- Klärung der Besitzverhältnisse, Zuständigkeiten, Rechtsverhältnisse, Bindungen, Auflagen etc.
- Untersuchung der äußeren Erschließung und Klärung der Nutzungsverhältnisse im Umfeld der Anlage
- Aufstellen eines Nutzungskatasters mit Hilfe sozialempirischer Methoden insb. für öffentliche Parks, z.B. durch Beobachtung, Befragung der Nutzer/Nichtbenutzer und unter Zuhilfenahme sozialwissenschaftlich fundierter Aneignungsmodelle.
Auf der Grundlage eines Gesamtplans können die verschiedenen Bereiche des Gartens nach ihren aktuellen und historischen Nutzungsformen für Erholung, Spiele, Feste, Repräsentation, gärtnerische und landwirtschaftliche Nutzung etc. dargestellt werden. Veränderungen und ggf. Konflikte können dort ebenso angesprochen und diskutiert werden wie aktuelle Wünsche, Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung. Insbesondere für die großen städtischen und öffentlichen Parks empfiehlt sich eine solche ausführliche Nutzungsanalyse.
3.5. Gartendenkmalpflegerische Zielplanung
- Formulierung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen auf der Grundlage der anlagengenetischen Karte unter Auswertung der Nutzungsanalyse
- Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs für die einzelnen Gartenteile nach Prioritäten, so daß die vorhandenen -fast immer zu geringen - finanziellen Mittel insbesondere der Erhaltung des Denkmals dienen
- Aufstellen eines Zielplans
- Untersuchung bisher noch nicht ausgeschöpfter denkmalverträglicher Nutzungen
- Ausarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. regelmäßige Parkführungen, Entwicklung einer mit allen Nutzern abgesprochenen Parkordnung, Aufstellen von erklärenden Schildern usw.)
Das Parkpflegewerk für frei zugängliche Anlagen ist spätestens nach Fertigstellung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen und kann so mit allen interessierten Bürgern diskutiert werden. Die Überarbeitung der Zielplanung nach dieser öffentlichen Präsentation sollte von Anfang an mit einkalkuliert werden.
Für Gärten in Privatbesitz kann diese öffentliche Diskussion der Ergebnisse entfallen. Aber auch hier empfiehlt sich eine Zusammenkunft zumindest der jeweils betroffenen Fachbehörden, um mögliche Konflikte mit dem Naturschutz, dem Forst, der Bauleitplanung etc. zu minimieren.
3.6. Objektbezogene Erhaltungs- und Restaurierungskonzepte
- Pflegekonzept in Form eines Katalogs der Pflege- und Restaurierungsmaßnahmen für kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume.
- Aufstellen eines Pflegeplans, in dem die jährlich wiederkehrenden Arbeiten festgehalten werden. Das Pflegekonzept sollte immer Bestandteil eines Parkpflegewerks sein, da viele Gärten und Parks durch falsch verstandene Pflege in ihrer Substanz gefährdet sind.
- Erhaltungs- und Restaurierungspläne. In der Regel ist es sinnvoll, diese konkreten Objektplanungen erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Punkte 3.1. - 3.5. zu beauftragen, da sich die Aufgaben für die Erhaltung, die Sanierung, die Restaurierung oder die Neuanlage bestimmter Gartenbereiche erst dann realistisch abschätzen lassen.
4. Bearbeiter des Parkpflegewerks
Einsatz von Spezialisten sowie
Zusammenarbeit mit Betroffenen und Beteiligten
Mit der Bearbeitung des Parkpflegewerks ist in der Regel ein Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Landespflege (bzw. ein Landschaftsarchitekt) mit besonderem Fachwissen in Geschichte der Gartenkunst sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der Gartendenkmalpflege zu beauftragen. Entsprechende Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind vor Auftragsvergabe nachzuweisen.
Zur Bearbeitung spezieller Teilfragen sind weitere Fachleute zur Bearbeitung heranzuziehen.
Alle weiteren betroffenen Fachbehörden, Institutionen und Personen sind spätestens während der Bestandsaufnahme zu beteiligen, um Anregungen und Bedenken bereits während der Aufstellung berücksichtigen zu können.
5. Zeitrahmen und Fortschreibung sowie Sicherstellung personeller Kontinuität
Ein Parkpflegewerk muß mindestens unter Beobachtung eines Vegetationszyklusses erstellt werden, wobei die Haupterkenntnisse der historischen Analyse bereits vorliegen müssen. Sozialempirische Methoden können sinnvollerweise auch nur unter Beobachtung aller Jahreszeiten komplex angewandt werden. Es ist also i. d. R. von einer mindestens zweijährigen Bearbeitungszeit auszugehen. Kartierung und historische Auswertung sollen in einer Person bzw. von den Hauptauftragnehmern durchgeführt werden.
Bei den großflächigen und national bedeutenden Gartendenkmalen dürfte die Aufstellung eines Parkpflegewerks bis zu 10 Jahre in Anspruch nehmen. Es ist also notwendig, daß bei dieser Gartendenkmalgruppe die jeweiligen Pflegeabteilungen (i.d.R. die Schlösser- und Gärtenverwaltungen bzw. die kommunalen Grünflächenämter) eine Dauerstelle für die Aufstellung eines Parkpflegewerks als kontinuierlich fortzuschreibendes Werk einrichten, um der Aufgabe gerecht zu werden.
Bei den kleineren Anlagen ist das Parkpflegewerk alle 10 Jahre fortzuschreiben. Gartendenkmale, die nicht durch öffentliche Betriebe gepflegt werden, sollten zumindest von freien Landschaftsarchitekturbüros fortlaufend betreut werden. Dies ist möglich in Form von Beratungs- und Pflegeverträgen. Auch sollten Firmen, die sich bei der Pflege, z. B. dem Schnitt der historischen Gehölze, bewährt haben, in Form von Pflegeverträgen immer wieder hinzugezogen werden. Ohne diese personelle Stetigkeit sind Gartendenkmale nicht zu erhalten.
6. Kosten
Die Berechnung des Honorars für frei vergebene Parkpflegewerke sollte nach geschätztem und angebotenem Zeitaufwand erfolgen. Das Angebot ist nach intensiver Begehung und Diskussion der vorhandenen Probleme möglichst differenziert in den vorgegebenen Leistungsschritten von Punkt 3.1.- 3.6. nach Zeitaufwand auszuarbeiten.
Besondere Leistungen sind :
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Vegetationskundliche Einzelerhebungen, z.B. für Alleen und sonstige, für die jeweilige Anlage besonders typische Vegetationsstrukturen, für die exakte Einmessungen oder besonders schwierige Pflanzenbestimmungsarbeiten notwendig sind, z.B. in Arboreten, Orangeriebeständen, für Schmuckbeete oder alte Obstbestände.
Diese besonderen Leistungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden, wenn in diesen Bereichen keine Umnutzungen oder Umplanungen beabsichtigt sind.
- Gartenarchäologische Grabungen, z.B. für oberflächig nicht wahrnehmbare Wegeführungen, für zugeschüttete oder verlandete Wasserbecken, zur Sicherung von Ausstattungselementen wie Gartenskulpturen.
Derartige Grabungen sind entweder bereits vor Beauftragung des Parkpflegewerks durchgeführt worden, z.B. mit Hilfe der Archäologischen Landesämter oder freier Archäologen, oder spezielle Grabungsaufträge werden erst durch die historische und aktuelle Analyse während der Erstellung eines Parkpflegewerks notwendig.
Die aus dem Parkpflegewerk aufbauende Ausführungsplanung ist nach HOAI abzurechnen.
Die daraus resultierenden veränderten Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen dienen der Berechnung der bereitzustellenden Sach- und Personalkosten.
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